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AGB (Allgemeine Geschäftsbedinungen)

1. Dienstleistungen

1.1 Die Agentur bietet Dienstleistungen im Bereich Webdesign und Webentwicklung an. Diese umfassen die individuelle Gestaltung und Programmierung von Webseiten sowie die Beratung in diesen Bereichen.

1.2 Definitionen:

1.3 Die Agentur verpflichtet sich zur Erbringung folgender Dienstleistungen:

1.4 Vertragspartner müssen volljährig sein. Bei minderjährigen Vertragspartnern ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

2. Zustandekommen des Vertrags

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) bilden die rechtliche Grundlage für das Vertragsverhältnis zwischen der Layout.ch, Winterholzstrasse 55, 3018 Bern, (nachfolgend „Layout.ch“) und dem Kunden, der eine von Layout.ch angebotene Dienstleistung oder ein Produkt in Anspruch nimmt. Die AGB regeln die Beziehung für die gesamte Vertragsdauer und unterliegen dem schweizerischen Recht.

2.2 Kunden können über die Webseite der Agentur, telefonisch oder per E-Mail Anfragen stellen, um Informationen zu den angebotenen Dienstleistungen zu erhalten. Die AGB der Agentur sind auf der Webseite einsehbar und werden den Kunden auf Anfrage auch direkt zur Verfügung gestellt.

2.3 Die Zustimmung zu den AGB erfolgt entweder schriftlich per E-Mail, indem der Kunde seine Zustimmung zur Geltung der AGB ausdrücklich bestätigt, oder implizit durch das Ankreuzen eines Zustimmungsfeldes bei der Bezahlung über einen Online-Zahlungsdienstleister wie Stripe, welches bestätigt, dass der Kunde die AGB gelesen und akzeptiert hat.

2.4 Ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt zustande, sobald eine schriftliche Auftragsbestätigung durch die Agentur ausgestellt und dem Kunden übermittelt wird. Diese kann via E-Mail erfolgen und enthält eine Zusammenfassung der vereinbarten Dienstleistungen sowie die Bestätigung der Zustimmung zu den AGB.

2.5 Die Agentur setzt voraus, dass alle Informationen, die von Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung bereitgestellt werden, wahrheitsgetreu und vollständig sind. Die Verantwortung für eventuell entstehende Schäden aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben trägt der Kunde. Die Agentur haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Agentur zurückzuführen sind.

3. Auftragserfüllung

3.1 Nach Inkrafttreten des Vertrages beginnt die Agentur mit der Erfüllung der vereinbarten Dienstleistungen. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle notwendigen Informationen und Materialien bereitzustellen, die für die Umsetzung des Projekts erforderlich sind. Die Agentur setzt sich zum Ziel, die Dienstleistungen gemäss den vereinbarten Zeitplänen und Spezifikationen zu erbringen.

3.2 Die Agentur bemüht sich, alle Kundenanforderungen im Rahmen des vereinbarten Projekts umzusetzen. Sollten bestimmte Spezifikationen oder Anforderungen nicht realisierbar sein, verpflichtet sich die Agentur, in Absprache mit dem Kunden nach alternativen Lösungen zu suchen, die den Zielen des Kunden möglichst nahekommen.

3.3 Die Fertigstellung und Implementierung des Projekts gilt als Erfüllung des Auftrags durch die Agentur. Der Kunde wird über den Abschluss der Arbeiten und die Bereitstellung der Dienstleistungen unverzüglich informiert. Ab diesem Zeitpunkt gelten die vereinbarten Leistungen als erbracht, und der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Zahlungen gemäss den Zahlungsbedingungen zu leisten.

4. Vergütung

4.1 Die Agentur stellt Rechnungen für Webdesign- und Entwicklungsdienstleistungen aus, die auf festgelegten Preisen, Stundensätzen oder projektspezifischen Vereinbarungen basieren. Dienstleistungen, die nicht als Module oder Pakete auf der Webseite aufgeführt sind, werden zu einem Stundensatz von 120 CHF ausgeführt.

4.2 Die Vergütungsstruktur umfasst feste Preise für spezifizierte Dienstleistungspakete und Stundensätze für individuelle Leistungen. Alle Preismodelle werden vor Vertragsabschluss klar kommuniziert.

4.3 In der Auftragsbestätigung, die dem Kunden zugestellt wird, ist eine detaillierte Kalkulation der vereinbarten Dienstleistungen, einschliesslich des Gesamtvolumens des Auftrags und der einzelnen Dienstleistungspreise, enthalten. Die Agentur behält sich das Recht vor, für ausserordentliche Aufwendungen, wie häufige Änderungswünsche des Kunden oder zusätzlichen Aufwand, der über den ursprünglichen Projektumfang hinausgeht, nach einem vorher festgelegten Stundensatz sowie für sonstige entstehende Kosten gesondert zu berechnen.

4.4 Die Agentur behält sich das Recht vor, ihre Preise und Stundensätze anzupassen. Bereits vereinbarte Projekte sind von Preisanpassungen ausgenommen, es sei denn, es erfolgen Erweiterungen des Projekts durch zusätzliche Vereinbarungen.

4.5 Die Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart. Dies kann die vollständige Zahlung bei Vertragsabschluss oder eine Teilzahlung zu Projektbeginn und den Restbetrag nach Fertigstellung des Projekts umfassen. Die genauen Zahlungsfristen und Bedingungen zur Mehrwertsteuer werden im Vertrag festgelegt.

4.6 Im Falle einer Zahlungsverzögerung ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in einer im Vertrag festgelegten Höhe zu berechnen. Zusätzlich sind Mahn- und Inkassokosten sowie weiterer entstandener Schaden vom Kunden zu tragen.

4.7 Eine Verrechnung von Forderungen des Kunden gegenüber der Agentur ist nur mit ausdrücklichem, schriftlichem Einverständnis der Agentur möglich.

4.8 Spesen Für persönliche Treffen, die mehr als 15 km vom Geschäftssitz der Layout.ch entfernt stattfinden, werden Spesen berechnet. Ab dem 16. Kilometer belaufen sich diese auf CHF 2.00 pro Kilometer für die Hin- und Rückfahrt. In den Spesen sind sowohl die Fahrzeit als auch die Kilometerentschädigung für das Fahrzeug inbegriffen. Die Distanzberechnung zum Treffpunkt basiert auf Google Maps.

5. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

5.1 Die Kunden und die Agentur verpflichten sich, bei der Erstellung und Gestaltung von Webseiten die geltenden juristischen Regelungen zu berücksichtigen. Dies umfasst die Einhaltung von Persönlichkeitsrechten, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, sowie Vorschriften über Marken und Design in der Schweiz, in Europa und, soweit notwendig, auch internationale Rechtsvorschriften. Besondere Aufmerksamkeit ist darauf zu legen, dass die Inhalte der Webseiten keine kriminellen Inhalte aufweisen. Bei Feststellung solcher Inhalte wird die Agentur entsprechende Schritte einleiten.

5.2 Sämtliche im Rahmen der Projekte übergebenen Zugangsdaten und Codes sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

5.3 Die Agentur behält sich das Recht vor, alle erstellten Werke und Inhalte deutlich als solche zu kennzeichnen und von anderen Inhalten abzugrenzen, um Transparenz und Einhaltung der Netiquette zu gewährleisten.

5.4 Alle Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Agentur und dem Kunden ausgetauscht werden, gelten als vertraulich. Dies schliesst technische Details, Serviceinformationen und Know-how mit ein. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung dieser Informationen besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort, solange ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Ausgenommen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt oder zum Zeitpunkt des Austauschs veröffentlicht sind. Auf Verlangen sind alle vertraulichen Dokumente und Datenträger zurückzugeben.

5.5 Die Agentur verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften und gewährleistet die Sicherheit der Daten nach dem aktuellen technischen Stand. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf Kunden und umfasst den Schutz persönlicher Daten sowie aller im Rahmen der Projekte verarbeiteten Informationen.

5.6 Jegliche Form von Manipulationen oder Versuchen, die Integrität der erstellten Werke oder der Abrechnungsverfahren zu umgehen, ist strengstens untersagt. Dies beinhaltet technische Manipulationen oder jegliche anderen Mittel, die darauf abzielen, den Ablauf oder die Abrechnung der Dienstleistungen zu beeinflussen. Bei Verdacht auf Manipulation werden alle betroffenen Parteien unverzüglich informiert und entsprechende Massnahmen ergriffen.

5.7 Browserkompatibilität: Die Agentur verpflichtet sich zur fortlaufenden Anpassung der entwickelten Webseiten an neue Versionen von Webbrowsern, um deren korrekte Funktionsweise zu gewährleisten, soweit dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist. Diese Anpassung ist im Rahmen des jährlichen Service-Paket-Vertrags enthalten, sofern ein solcher besteht. Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung für die Kompatibilität mit veralteten oder wenig verbreiteten Browsern, die weniger als 3% Marktanteil in der Schweiz haben.

5.8 Hosting und Domain-Verwaltung: Im ersten Jahr übernimmt unsere Agentur die Hosting-Gebühren für die Webseite des Kunden. Die Auswahl des Hosting-Providers erfolgt durch uns, wobei der Kunde für die Bereitstellung der notwendigen Zugangsdaten verantwortlich ist, um die technische Verbindung zwischen Domain und Webseite zu ermöglichen. Die Kunden behalten die volle Verantwortung und Eigentümerschaft ihrer Domain-Namen, einschliesslich aller damit verbundenen Kosten und der Verwaltung. Unsere Agentur unterstützt technisch die Einrichtung und Konfiguration der Hosting-Dienste, jedoch ohne Übernahme von Kosten oder Verantwortung für die Domain-Namen der Kunden. Nach Ablauf des ersten Jahres ist die Fortführung des Hostings abhängig von der Auswahl eines Support-Pakets durch den Kunden. Ohne ein solches Paket muss der Kunde selbst für das Hosting und die damit verbundenen Kosten aufkommen.

5.9 Bereitstellung und Beschaffung von Bildmaterial: Wenn dem Kunden eigenes Bildmaterial fehlt, kann unsere Agentur auf dessen Wunsch und Kosten geeignete Stockfotos erwerben. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ein Fotoshooting mit einem externen Fotografen zu organisieren, was jedoch mit weiteren Kosten verbunden ist. Die Verwendung der bereitgestellten Bilder ist ausschliesslich für die Webseite des Kunden vorgesehen.

5.10 Eigenwerbung: Sofern nicht anders vereinbart, stimmt der Kunde zu, dass unsere Agentur die für ihn erstellten Grafiken und Webseiten als Referenz auf unserer eigenen Webseite nutzen darf. Dies beinhaltet die Berechtigung für uns, einen Link zur Kundenwebseite zu setzen. Üblicherweise fügen wir einen solchen Link im Impressum der Kundenwebseite ein oder integrieren diskret unser Logo im unteren Bereich der Webseite, das auf unsere Agenturwebseite verlinkt.

5.11 Mitwirkungspflicht des Kunden und Projektfortsetzung: Der Kunde verpflichtet sich, aktiv an der Fertigstellung seiner Webseite mitzuwirken, indem er alle notwendigen Materialien innerhalb von 30 Tagen bereitstellt, sofern nicht anders vereinbart. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht behält sich die Agentur das Recht vor, das Projekt zu pausieren. Der Kunde muss verstehen, dass nach einer Pause die Wiederaufnahme des Projekts nicht sofort garantiert werden kann, da die Agentur möglicherweise andere Kundenprojekte mit Priorität behandelt. Es kann daher zu Verzögerungen von einigen Wochen oder Monaten kommen, bis die Agentur das Projekt fortsetzen kann.

5.12 Umgang mit Verspätungen: Unsere Agentur ist bestrebt, vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Sollten wir dennoch einen Termin nicht einhalten können, ist uns eine angemessene Frist zur Nachlieferung zu gewähren. Für Schäden oder Folgeschäden, die direkt aus einer Verspätung resultieren, übernehmen wir keine Haftung, insbesondere wenn die Verzögerung durch die Einbeziehung von Drittparteien bedingt ist.

5.13 Verantwortung des Kunden für rechtliche Konformität: Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass der gewählte Domainname, die Inhalte seiner Website und sämtliches veröffentlichtes Material gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dies beinhaltet die Gewährleistung, dass alle zur Verfügung gestellten Materialien und Inhalte, darunter Texte, Bilder und elektronische Daten, keine Rechte Dritter verletzen und in Einklang mit geltenden urheberrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen sowie strafrechtlichen Bestimmungen stehen.

6. Urheberrechte und Eigentumsrechte

6.1 Eigentumsrechte an Werken: Alle im Rahmen der Dienstleistungen für den Kunden erstellten Werke sind urheberrechtlich geschützt. Das Eigentum sowie die vollständigen Nutzungsrechte an diesen Werken gehen nach vollständiger Bezahlung aller vereinbarten Leistungen auf den Kunden über, sofern nicht anders vereinbart.

6.2 Nutzungsrechte: Dem Kunden werden umfassende Nutzungsrechte für die erstellten Werke eingeräumt. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

6.3 Lizenzierung von Drittanbieter-Inhalten: Die Agentur informiert und unterstützt den Kunden bei der Beschaffung notwendiger Lizenzen für Drittinhalte.

6.4 Urheberrechtsvermerk: Ein Urheberrechtsvermerk, der die Agentur oder den Kunden als Schöpfer ausweist, wird auf allen entsprechenden Werken angebracht, sofern nicht anders vereinbart.

6.5 Übertragung von Rechten: Die Übertragung der Eigentums- und Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.

6.6 Schutz vor unbefugter Nutzung: Der Kunde verpflichtet sich, die Werke nicht unbefugt zu nutzen. Jede unbefugte Nutzung kann rechtliche Schritte nach sich ziehen.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Die Agentur übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Daten, Materialien und Unterlagen, die von Kunden für die Erstellung oder Überarbeitung von Webseiten bereitgestellt werden. Kunden wird empfohlen, Sicherheitskopien aller relevanten Daten zu bewahren, da die Agentur bereitgestelltes Material nicht zurücksendet.

7.2 Die Agentur verpflichtet sich, ihre Dienstleistungen sorgfältig und entsprechend den aktuellen technischen Standards auszuführen. Kunden sind ebenfalls angehalten, ihre Webseiten technisch aktuell zu halten und angemessene Massnahmen zum Schutz gegen technische Störungen zu ergreifen.

7.3 Die Haftung der Agentur beschränkt sich auf Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen zurückzuführen sind. Kunden sind verpflichtet, etwaige Mängel oder Störungen unverzüglich zu melden.

7.4 Die Agentur haftet nicht für Mängel und Störungen, die ausserhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen, insbesondere nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle, die durch Drittunternehmen verursacht werden, mit denen die Agentur zusammenarbeitet oder von denen sie abhängig ist.

7.5 Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, unsachgemässes Handeln, Missachtung bekannter Risiken durch die Kunden oder Dritte, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, extreme Umgebungseinflüsse oder Eingriffe von aussen (z.B. Viren, Würmer) entstehen, sofern diese trotz angemessener Sicherheitsvorkehrungen auftreten.

7.6 Grundsätzlich lehnt die Agentur jede Haftung für Schäden ab, die aus Pflichtverletzungen nach Abschnitt 5 durch Vertragspartner der Agentur entstehen, es sei denn, solche Schäden resultieren aus einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Unterlassung der Agentur, das Fehlverhalten zu verhindern. In solchen Fällen haftet die Agentur nur für direkte Schäden und schliesst die Haftung für Folgeschäden, soweit rechtlich zulässig, aus.

7.7 Die Agentur informiert auf ihrer Website über Datenschutzrisiken sowie notwendige Sicherheitsvorkehrungen, die Kunden und ihre Endnutzer beachten müssen.

8. Änderung der AGB

8.1 Die Agentur behält sich das Recht vor, die Preise für ihre Dienstleistungen, die angebotenen Dienstleistungen selbst sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu jedem Zeitpunkt zu ändern. Über solche Änderungen informiert die Agentur durch Veröffentlichung auf ihrer Webseite. Kunden werden zusätzlich, soweit praktikabel, per E-Mail oder auf anderem geeigneten Weg direkt benachrichtigt.

8.2 Änderungen der AGB treten nicht rückwirkend in Kraft und gelten nicht für bereits abgeschlossene Verträge. Für diese gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Bedingungen bis zum Abschluss des jeweiligen Projekts oder bis zum Ende der vereinbarten Dienstleistungslaufzeit.

9. Ausserordentliche Vertragsauflösung

9.1 Eine ausserordentliche Kündigung des Vertrags ist ohne Einhaltung einer Frist in folgenden Fällen möglich:

Konkurs oder offensichtliche Zahlungsunfähigkeit des Kunden. Zahlungsverzögerung des Kunden, nachdem die Agentur den säumigen Kunden mindestens einmal gemahnt und ihm eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Einstellung der Geschäftstätigkeit des Kunden. 9.2 In Fällen einer ausserordentlichen Kündigung aufgrund der oben genannten Gründe werden bereits vorausbezahlte, aber noch nicht in Anspruch genommene Beträge anteilig zurückerstattet, sofern dies sachlich gerechtfertigt ist.

9.3 Eine sofortige Auflösung des Vertrages erfolgt auch bei schweren Vertragsverletzungen, die in den AGB oder im Vertrag definiert sind. Bei weniger schwerwiegenden Vertragsverletzungen erfolgt eine Auflösung erst, wenn die betreffende Partei ihr Verhalten nach einer schriftlichen Mahnung nicht innerhalb der gesetzten Frist ändert. In diesen Fällen sind Rückzahlungen von bereits erbrachten Leistungen in der Regel ausgeschlossen. Jedoch behalten sich die Agentur und der betroffene Kunde das Recht auf Schadenersatz vor, sofern ein Schaden nachweisbar entstanden ist.

9.4 Die Auflösung des Vertrags mit der Agentur berührt nicht die rechtliche Gültigkeit etwaiger Unterlizenzverträge oder Vereinbarungen, die der Kunde im Rahmen der durch die Agentur bereitgestellten Dienste mit Dritten eingegangen ist. Die Auflösung solcher Verträge aufgrund von Pflichtverletzungen obliegt den jeweiligen Vertragsparteien.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Für diesen Vertrag und sämtliche daraus resultierenden Rechtsbeziehungen gilt das Schweizer Recht, insbesondere die Bestimmungen des Obligationenrechts (OR).

10.2 Die Parteien verpflichten sich, eventuell auftretende Schwierigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten aus der Durchführung oder Interpretation dieses Vertrages zunächst auf gütlichem Wege zu klären. Sollte eine Einigung auf diesem Weg nicht möglich sein, wird ein unabhängiger Mediator hinzugezogen, dessen Kosten von allen beteiligten Parteien zu gleichen Teilen getragen werden.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht geregelt sein oder sich als unwirksam erweisen, berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Die betreffenden Parteien verpflichten sich, die ungeregelten oder unwirksamen Bestimmungen durch eine Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglichen Zweck der Vereinbarung rechtlich und inhaltlich am nächsten kommt und den gemeinsamen Interessen beider Parteien entspricht.

10.4 Als Gerichtsstand wird der Geschäftssitz der Agentur vereinbart. Für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen, ist ausschliesslich das zuständige Gericht am Sitz der Agentur zuständig.